
Wesentliches Element dieser Vorschriften ist die Pflicht für den Landkreis, jährlich eine Einnahme- und Ausgabeplanung (Haushaltsplan) aufzustellen. Der Sinn dieses Planes liegt darin, festzustellen, ob das vorhandene Geld ausreicht um alle Ausgaben bezahlen zu können. Letztlich soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass auch alle notwendigen Ausgaben tatsächlich erbracht werden können. Denn es kann und darf natürlich nicht sein, dass zum Ende eines Jahres eine wichtige Aufgabe nicht mehr erfüllt werden kann, nur weil am Jahresanfang „zufällig“ zu viel Geld ausgegeben worden ist. Über die Jahresplanung hinaus wird zusätzlich für drei Jahre in die Zukunft die weitere Entwicklung mit dem Finanzplan prognostiziert. Hierzu gehört auch das Investitionsprogramm, in welchem die vorgesehenen und bereits angefangenen baulichen Maßnahmen enthalten sind. Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt der Kreistag als gewähltes Gremium für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises.
Im Jahresverlauf wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Kämmerei überwacht. Bei größeren Abweichungen muss ein ergänzender Nachtragsplan aufgestellt werden. Nach Ablauf des Jahres wird - im übertragenen Sinn - ein Schlussstrich unter die Einnahmen und Ausgaben gezogen und das endgültige Ergebnis in der Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht festgestellt. Der Bericht wird nach interner Prüfung dem Kreistag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er die Haushaltsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr akzeptiert. Die Ergebnisse des Jahresberichts nehmen dann wieder Einfluss auf den Haushaltsplan des nächsten Jahres. Somit entsteht ein jährlich wiederkehrender Kreislauf.
Sollten die regulären Einnahmen nicht ausreichen, kann der Landkreis - wie jeder Private auch - Kredite aufnehmen. Im Sinne eines sparsamen Wirtschaftens hat er das günstigste Angebot auszuhandeln. Die regelmäßige Rückzahlung anhand der Zins- und Tilgungspläne wird anschließend in der Kämmerei überwacht.
Vor der Entscheidung im Kreistag über den Haushalt, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht sowie über die Aufnahme von Darlehen ist eine vorhergehende Beratung in den Fachausschüssen des Landkreises erforderlich. Für die Kämmerei ist dies der Finanzausschuss, dessen Beratungen von hier aus koordiniert und betreut werden.
Neben dem eigenen Haushalt wird in der Kämmerei des Landkreises auch der Haushalt des Zweckverbandes Naturpark Wildeshauser Geest und der Naturschutzstiftung Landkreis Oldenburg erstellt.
Kämmerei
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
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