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Steuern

Kämmerei Grundstücksbewirtschaftung
Steuern

Als alleinige Steuerart fließt dem Landkreis Oldenburg die Jagdsteuer zu. Die Steuererhebung erfolgt auf der Grundlage einer Jagdsteuersatzung.
Der Besteuerung liegt die Ausübung des Jagdrechtes zu Grunde. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit ihm ist die Verpflichtung zur Hege verbunden (§ 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). So übernehmen die Jäger im Landkreis Oldenburg vielfältige Aufgaben zu Gunsten der Tiere und der Landschaft. Das Jagdrecht kommt grundsätzlich dem Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes  oder  einer Jagdgenossenschaft in gemeinschaftlichen Jagdbezirken zu. Es kann auch an Dritte, sog. Jagdpächter, verpachtet werden.

Besteuerungsgrundlage für die Jagdsteuer ist nach § 4 Abs. 1 der Jagdsteuersatzung entweder der  Jagdwert (Eigenjagd) oder nach § 4 Abs. 2 bei verpachteten Jagden der vereinbarte Pachtpreis. Die Jagdsteuer wird jährlich erhoben und beträgt 15 v. H. des Jagdwertes / Pachtpreises.

 

Zuständiges Amt

Kämmerei
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Ihr Ansprechpartner
Herr Feist
Telefon: 04431-85 459
Telefax: 04431-85 456
Kontakt über E-Mail