„VEMAGS“ auch beim Landkreis Oldenburg
Seit Ende November 2009 können Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte beim Landkreis Oldenburg über das Internet abgewickelt werden. Möglich wird dies durch die Anbindung der Kreisverwaltung am bundesweiten Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, kurz „VEMAGS“. Hinter „VEMAGS“ verbirgt sich ein internetbasiertes Online-Genehmigungsverfahren, das das bisherige Telefax-Verfahren ersetzt.
Die Antragsdaten können dabei den „VEMAGS“ angebundenen Behörden direkt über das Internet zur Verfügung gestellt und bearbeitet werden. Dadurch lassen sich Kosten (Fax-, Telefongebühren usw.) und auch Bearbeitungszeiten sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörden einsparen.
Das Onlineverfahren bringt auch mehr Transparenz für den Kunden. Der Antragsteller hat jetzt die Möglichkeit über „VEMAGS“ jederzeit den Bearbeitungsstand seines Antrages zu verfolgen. So ist zum Beispiel erkennbar, welche der beteiligten Behörden im Verfahren noch nicht geantwortet hat und warum die Genehmigung noch nicht erteilt werden konnte.
Ein wichtiger Schritt in Richtung e-government ist damit getan.
Der notwendige Datenschutz ist sichergestellt. Die Beteiligten sehen in VEMAGS nur das, was sie sehen dürfen. Jeder Antragsteller kann nur auf seine eigenen Anträge zurückgreifen und diese einsehen. Auch die Behörde kann nur Anträge sehen und bearbeiten, für die sie zuständig ist.
Weitere Informationen zu „VEMAGS“ finden Sie unter www.vemags.de.
Wichtige Hinweise zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Das Land Niedersachsen verliert jedes Jahr Millionenbeträge durch säumige Kraftfahrzeugsteuerzahler. Dieses Geld geht unmittelbar dem Land Niedersachsen und damit seinen Bürgerinnen und Bürgern verloren. Die Vollstreckung der ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern bei den säumigen Schuldnern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 1. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeuges von den nachfolgenden Vorraussetzungen abhängig gemacht:
Bei einer Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorzulegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Dafür steht der Vordruck KraftSt 11 b zur Verfügung, der in allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden ausliegt und auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Hannover aufgerufen werden kann.
Neue Kraftfahrzeugpapiere ab 01.10.2005
Aufgrund der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2004(Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 vom 29.09.2004, Seiten 2374 ff.) werden im Rahmen der Eu-Harmonisierung zum 01.10.2005 bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt:
| Dokumente bis 30.09.2005 | Dokumente ab 01.10.2005 |
| Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I |
| Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II |
Durch diese Einführung werden die Fahrzeugpapiere EU-weit angeglichen. Die Sicherheit der Dokumente wurde dabei erhöht. Die technischen Eintragungen werden minimiert, so werden z.B. in dem Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des KFZ gemacht. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
Was bedeutet die Einführung für Sie als Fahrzeughalter:
| Wichtig: |
| Bringen Sie ab dem 01.10.2005 immer ihren Fahrzeugschein und -brief mit! |
Straßenverkehrsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Bluhm
Telefon: 04431-85 235
Kontakt über E-Mail