
Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oldenburg bietet Ihnen einen umfangreichen Service zu den Themengebieten, die mit dem öffentlichem Straßenverkehr zusammenhängen. Dies sind insbesondere die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, die Erteilung von Fahrerlaubnissen, verkehrslenkende Maßnahmen und die Erteilung verkehrsrechtlicher Genehmigungen.
Alles was im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, muss dem Gesetz entsprechen. Die Überwachung und die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen hierzu werden ebenfalls vom Straßenverkehrsamt wahrgenommen.
Unsere Dienstleistungen in der Übersicht:
Kraftfahrzeugzulassung:
Zu den Aufgaben der Zulassungsstelle gehört die Zulassung von Fahrzeugen, die Abmeldung, Ausstellung von Kurzzeit-, Ausfuhr-, Saison- und Oldtimerkennzeichen.
Darüber hinaus werden etwa 170.000 Fahrzeuge "verwaltet". Das bedeutet, dass bei technischen Mängeln am Fahrzeug, bei erloschenen Versicherungsschutz oder wenn die Kfz-Steuer nicht beglichen wird, das Fahrzeug von der Zulassungsstelle "aus dem Verkehr gezogen" wird.
Bei Fragen oder Problemen rund um Ihren Führerschein sind wir, auch bei, in den meisten Fällen Ihr richtiger Ansprechpartner. Daneben erbringen wir für Sie noch zahlreiche andere Dienstleistungen und beraten Sie in weiteren Fragen rund um den Führerschein wie z.B. einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder der Erteilung einer Fahrerkarte.
Außerdem sind wir zuständig für die Fragen und Probleme rund um die Fahrlehr- oder die Fahrschulerlaubnis.
Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie für die Ahndung sämtlicher im Kreisgebiet festgestellter Verkehrsverstöße, die der Gesetzgeber als mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht hat. Der Bußgeldstelle obliegt die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus.
Was macht ein Straßenverkehrsamt sonst noch ? Das finden Sie hier, z.B. Informationen und Ansprechpartner für die Verkehrsregelung, den Güterkraftverkehr, den Taxi- und Mietwagenverkehr, den Großraum- und Schwertransporte, die Ausnahmeregelungen von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten, die Einrichtung von Baustellen oder die Parkausweise für Behinderte.
Straßenverkehrsamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Bluhm
Telefon: 04431-85 235
Kontakt über E-Mail
| Straßenverkehrsamt: |
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Montags - Freitags: |
| Termine außerhalb dieser Zeiten können nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. |
| Zulassungsstelle: |
| Montags - Mittwochs: 8.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr |
| Freitags: 8.00 - 12.00 Uhr |