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Witterungsbedingte Einschränkung der Schülerbeförderung

08.02.2012

 Die teilweise extremen Witterungsbedingungen in den beiden vergangenen Wintern haben u.a. auch im Landkreis Oldenburg vermehrt zu Ausfällen in der Schülerbeförderung bzw. gar zu vollständigen Unterrichtsausfällen geführt.

Mit der Zielsetzung, möglichst künftig auf einen vollständigen Unterrichtsausfall verzichten zu können, hat die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen WEB und DHE ein Konzept entwickelt, mit dem die Schülerbeförderung im Landkreis Oldenburg auch bei winterlicher Witterung weitestgehend aufrecht erhalten werden kann. Dieses Konzept ist am 14.12.2011 veröffentlicht worden und wird ab dem 15.12.2011 ggf. zur Anwendung kommen...

Die Linienverläufe der ÖPNV-Verbindungen, insbesondere in den ländlichen Bereichen, erfordern dabei in extremen Wetterlagen Einschränkungen in Teilbereichen, ohne das es zu einem vollständigen Unterrichtsausfall kommen muss. Das bedeutet, dass einzelne Linien bzw. Teilbereiche von Linien, die z.B. überwiegend über einspurige Gemeindestrassen führen, eingeschränkt bzw. eingestellt werden, wohingegen Linien über Bundes- /Landes- und teilweise Kreisstrassen uneingeschränkt fortgeführt werden sollen.

Vor dem Hintergrund der uneingeschränkt bestehenden Elternentscheidung, ob ein Kind auf den Schulweg geschickt wird oder nicht, hat sich der Landkreis Oldenburg dazu entschlossen, aus den Erfahrungen der beiden letzten Winter und den daraus entstandenen Hinweisen der Verkehrsunternehmen, problematische Bereiche auf den einzelnen Linien aus der Schülerbeförderung heraus zu nehmen. In den betroffenen Bereichen müssen Schülerinnen und Schüler dann ggf. zu den jeweils nächstgelegenen, angefahrenen Haltestellen bzw. Schulen gehen bzw. gebracht werden. Von dort wird die Schülerbeförderung sichergestellt.

Betroffene Linien, auf denen Teilbereiche ggf. nicht angefahren werden sowie für betroffene Schülerinnen und Schüler dann geltende Ausweichhaltestellen können den sogenannten Notfall-Fahrplänen entnommen werden, welche auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg (www.oldenburg-kreis.de), der WEB (www.weser-ems-bus.de) sowie der DHE (www.dhe-reisen.de) abgerufen werden können. Linien, die in der Auflistung nicht enthalten sind, werden unverändert nach dem aktuellen Fahrplan bedient.
 

An dem in der Vergangenheit praktizierten Benachrichtigungsablauf werden keine Änderungen vorgenommen. Die Kreisverwaltung stellt sicher, dass bis 5.15 Uhr morgens eine Entscheidung nach Wetterlage und Straßenverhältnissen getroffen wird und diese zur Verbreitung über den Rundfunk auf den Weg bringen. Daneben erfolgt weiterhin die Bekanntgabe über die Internetseite des Landkreises sowie über die Service-Hotline unter der Rufnummer 0800-2779300 (Hinweis: eine einmal getroffene Entscheidung bis 5.15 Uhr wird bis zum Beginn des Schultages nicht mehr geändert, Mehrfachanrufe sollten daher vermieden werden).

Sofern künftig ledigliche eine eingeschränkte Schülerbeförderung nach den o.g. Notfall-Fahrplänen bekannt gegeben wird, gilt dieser entsprechend für den gesamten Schultag, demnach also auch für den Weg für die Schüler von der Schule nach Hause.
 
Die Kreisverwaltung hofft, mit diesem "Notfall-Konzept" künftig weitestgehend auf einen vollständigen Unterrichtsausfall im Landkreis Oldenburg verzichten zu können. Dies jedoch abhängig von den tatsächlichen Witterungsverhältnissen.