
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet.
Gem. § 19 Abs. 2 VOL/A – Ausgabe 2009 – ist nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informationen werden für die Dauer von drei Monaten vorgehalten und müssen bestimmte Angaben enthalten.
Informationen über die unter die o. g. Regelungen fallenden Vergaben werden hier veröffentlicht.
Hauptamt
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihr Ansprechpartner
Herr Lüschen
Telefon: 04431-85 225
Kontakt über E-Mail