
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet.
Informationen über die unter die o. g. Regelungen fallenden Vergaben werden hier veröffentlicht.
Schulen und Hochbau
Landkreis Oldenburg
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