Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit

150 km - Gebiet (BTV 6) im Landkreis Oldenburg aufgehoben

Seit dem 05.03.2009 ist die Verordnung zum Schutz vor die Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 vom 14.01.2009 aufgehoben. Damit sind auch die mit dieser Verordnung verbundenen Handelsbeschränkung aufgehoben. Das 20 km-Gebiet BTV 8 im Landkreis Oldenburg bleibt bestehen.

Eine Übersicht über die Gebiete und die zu beachtenden Verbringungsbeschränkungen sind auf der Internetseite http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/ unter dem Kapitel Blauzungenkrankheit eingestellt.

Landkreis Oldenburg weiterhin 20-km-Gebiet (BTV 8)

Wer seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestand noch nicht beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg gemeldet hat, wird hiermit zur unverzüglichen Anzeige seines Tierbestandes aufgefordert.


Informationen zur Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV 8)
Stand 19. Februar 2009

1. Wer veranlasst die Impfung?
Wer Rinder, Schafe oder Ziegen hält, hat die Tiere seines Bestandes mit einem inaktivierten Impfstoff des Serotyps 8 impfen zu lassen. Er muss damit eine Tierärztin oder einen Tierarzt seiner Wahl ("Hoftierarzt") beauftragen. Die zuständige Behörde legt den Zeitpunkt der Impfung sowie die näheren Einzelheiten ihrer Durchführung fest (§ 4 (1a) der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.08 (BGBl. I S. 1905) in gültiger Fassung).

2. Wer wird geimpft?
Rinder und alle Schafe und Ziegen, ab einem Alter von 1 – 3 Monaten (siehe Tabelle unter Nr. 3 bzw. Beipackzettel). Die Wiederholungsimpfungen sowie die Grundimmunisierung der Tiere, die im Zeitraum der Auslieferung des Impfstoffes das impffähige Alter erreicht haben, ist spätestens bis zum 31.05.09 durchzuführen. Die Grundimmunisierung der später geborenen Tiere soll zeitnah mit Erreichen des impffähigen Alters erfolgen.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind nach der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit folgende Rinder:

a) Mastrinder, die im Stall gehalten werden;
b) für Tiere, die in der Zeit bis zur Erreichung einer belastbaren Immunität (Schafe bis 14 Tage nach der Einmalimpfung, Rinder und Ziegen bis 14 Tage nach der Doppel-Impfung) geschlachtet werden,
c) für Rinder, Schafe und Ziegen nach einer überstandenen natürlichen BTV-8 Infektion, sofern durch serologische Untersuchung des jeweiligen Einzeltieres eine belastbare Immunität und ein guter Schutz vor einer Reinfektion nachgewiesen wird.
Anmerkung: Die serologische Untersuchung einer Blutprobe beim Veterinärinstitut in OIdenburg kostet 5,00 €

3. Wie wird geimpft?
Zur Zeit stehen vier Impfstoffe zur Verfügung. Die Impfung soll nach Herstellerangaben wie folgt durchgeführt werden:

   Boehringer/
 CZ Veterinaria 
 Merial  Fort Dodge  Intervet
 Name  Bluevac-8  BTVpur AISap  Zulvac 8 Bovis  Bovillis BTV8
 Dosis: Rind  4 ml s. c.  1 ml s. c.  2 ml i. m.  1 ml s. c.
 Dosis: Schaf/Ziege  2 ml s. c.  -  -   -

 AbstandGrundimmunisierung
 für Rinder und Ziegen

 3 - 4 Wochen   1 Monat   3 Wochen   3 Wochen

 Grundimmunisierung für
 Schafe

 Einmalimpfung  -   -  -
 Wiederholungsimpfung  jährlich  jährlich  jährlich  jährlich
 Rinder ab Alter  3 Monate  3 Monate  2,5 Monate  1 Monat
 Schafe und Ziegen ab Alter  3 Monate  -  -  -

Alle Impfstoffe sind für die Impfung von Rindern geeignet. Für die Impfung von Schafen und Ziegen darf nur der Impfstoff BLUEVAC 8 eingesetzt werden.  Schafe brauchen generell eine einmalige Impfung für eine Saison. Tiere, die im vorherigen Jahr eine Grundimmunisierung erhalten haben, benötigen eine einmalige Wiederholungsimpfung. Da es sich um inaktivierte Impfstoffe handelt, ist bei Rindern und Ziegen für die Grundimmunisierung eine Boosterung nach 3 – 4 Wochen erforderlich (siehe genaue Angaben in der Tabelle).

4. Was ist bei der Boosterimpfung der Rinder und Ziegen zu beachten?
Die Rinder und Ziegen müssen bei der Boosterimpfung mit dem gleichen Impfstoff geimpft werden, mit dem die Erstimpfung durchgeführt wurde. Dies erfordert eine gute Dokumentation der Impfungen. Bei der Wiederholungsimpfung im folgenden Jahr darf ein anderer Impfstoff verwendet werden.

5. Welche Anforderungen gelten für die Impftstoffanwendung bei der jährigen Wiederholungsimpfung? Für die jährlichen Wiederholungsimpfungen kann jeder o.g. Impfstoff eingesetzt werden, unabhängig vom bei der Grundimmunisierung angewandten Impfstoff.

6. Wann ist die Immunität belastbar?
Eine belastbare Immunität tritt bei Rindern und Ziegen voraussichtlich ca. 2 - 3  Wochen nach der Boosterimpfung ein, bei Schafen 2- 3 Wochen nach der Erstimpfung.

7. Welche Wechselwirkungen bestehen mit anderen Impfungen?
Die BT-Impfung darf nicht mit anderen Impfungen gleichzeitig durchgeführt werden. Für die Ausbildung einer ausreichenden Immunität ist es wichtig, dass andere Bestands- und Einzeltierimpfungen frühestens 2 Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen bzw. spätestens 14 Tage vor der BT-Impfung durchgeführt wurden.

8. Weitere Hinweise zur Durchführung der Impfung:
8.1. Bei der Durchführung der Impfung ist die gute Veterinärpraxis zu beachten. Es sind nur gesunde, impffähige Tiere zu impfen. Die Impfung ist so durchzuführen, dass eine Übertragung von Krankheiten vermieden wird.
8.2. Der von den niedersächsischen Veterinärbehörden bereitgestellte Impfstoff darf nur in Betrieben in Niedersachsen verimpft werden, da er von niedersächsischen Tierhaltern und Steuerzahlern finanziert wird.

9. Wie erfolgt die Impfstoffverteilung:
Alle vier Impfstoffe haben zum Zeitpunkt der Auslieferung noch keine Zulassung und werden im Rahmen der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 02.05.08 (BAnz. 2008 Nr. 67) in der zur Zeit gültigen Fassung angewendet. Die Impfstoffe werden von den Herstellern direkt an die Veterinärbehörden geliefert, die sie an die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Tierarztpraxen abgeben. Für die Impfung der Tiere steht zur Zeit dem Veterinäramt genügend Impfstoff zur Verfügung

10. Wie erfolgt die Dokumentation der Impfung?
Alle durchgeführten Impfungen müssen auf Bestandsebene und einzeltierbezogen dokumentiert werden. 
Für die Dokumentation gibt es folgende Verfahren:

10.1. Bestandsimpfeingabe in die HIT-Datenbank durch das Veterinäramt:
Für die Dokumentation der Bestandsimpfungen in die HIT-Datenbank benötigt das Veterinäramt Angaben zum Betrieb, die Anzahl der geimpften Tiere sowie Namen und Chargennr. des verwendeten Impfstoffes. Dieser "Impfnachweis" ist vom Hoftierarzt innerhalb von 7 Tagen möglichst per Fax (04431-85468) an das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg zu übermitteln.

10.2. Einzeltierdokumentation in der HIT-Datenbank
Darüber hinaus ist eine Einzeltierdokumentation in der Rinderdatenbank durch den Hoftierarzt unabdingbar, um, vor dem Hintergrund des Auftretens und der Gefährdung durch andere Serotypen als BTV 8 sowie der Diskussion um mögliche Impfungen gegen BTV 1, eine verlässliche dauerhafte Erfassung des Impfstatus der Rinder zu erhalten.  Zudem ist für organisierte Rinderzuchtbetriebe die Einzeltierdokumentation in der HIT-Datenbank sehr wichtig, da in sehr vielen Ländern der EU die ordnungsgemäße Impfung für einen Handel eine Voraussetzung darstellt. Der Nachweis über die durchgeführte Impfung muss für die beim Handel notwendige Gesundheitsbescheinigung dem Veterinäramt vorgelegt werden. Damit die Einzeltierdokumentation durch den Hoftierarzt in der HIT-Datenbank erfolgen kann, muss ihm der Landwirt eine Vollmacht beim Vit w.V. in Verden als zuständige Stelle erteilen. Die Kosten für diese Vollmachten werden auch in 2009 von der Tierseuchenkasse übernommen. Das Verfahren der Einzeltierdokumentation ist im Nds. Leitfaden für die Eingabe von Impftdaten in HI-Tier im Internet unter http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de im Kapitel Blauzungenkrankheit beschrieben.

11. Welche Kosten werden für die BT-Impfung erstattet?
Im Jahr 2009 werden nur die Impfstoffkosten für die Impfung von Rindern, ausgenommen Mastrinder in Stallhaltung, und von Schafen und Ziegen übernommen. Mastrinder sind Nutzrinder, die zur Fleischerzeugung gehalten werden und zur Schlachtung bestimmt sind, einschl. der Schlachtrinder im Sinne von Artikel 2 Abs. 2b) der RL 64/432/EWG.

12. Was geschieht mit nicht verbrauchtem Impfstoff? Was ist bei Verlust einer Impfstofflasche zu veranlassen?
Nicht angebrochene Impfstofflaschen können bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums verwendet werden, z. B. für Tiere, die bei der Bestandsimpfung noch nicht im impffähigen Alter waren.
Angebrochene Flaschen, deren Inhalt nicht mehr zu verwenden ist, können mit Altmedikamenten entsorgt werden. Über die Menge des entsorgten oder durch Flaschenbruch verlustig gegangenen Impfstoffes sind Aufzeichnungen zu führen, die der Veterinärbehörde monatlich vorzulegen sind (Angabe der Impfstoffmenge in Dosen, Grund: Entsorgung wegen Verfall, Erlust durch Flaschenbruch oder sonstiges).

13. Was geschieht bei Impfreaktionen oder Impfschäden?
Treten nach der BT-Impfung Impfreaktionen oder Impfschäden wie Verkalben, oder Verlammen oder Verenden des Tieres auf, oder liegt der klinische Verdacht der Blauzungenkrankheit vor, ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg unverzüglich zu informieren. Für auf Grund einer Impfreaktion verendete Tiere bzw. Aborte gewährt die Tierseuchenkasse eine Entschädigung bzw. Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass bei einer amtlichen Untersuchung, die über das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg angemeldet werden muss, der verendeten Tiere bzw. der Feten keine andere Krankheit festgestellt wird.

Alle festgestellten Schäden oder Todesfälle sollten durch den Hoftierarzt dem Paul-Ehrlich-Institut - Bundesamt für Sera und Impfstoffe - anhand des EU-Formulars gemeldet werden(elektronisch über http://www.vet-uaw.de).

14. Gibt es noch Härtebeihilfen im Fall einer akuten Blauzungenerkrankung?

Für Tiere, die trotz nachgewiesener Blauzungenkrankheit erkranken und anschließend verenden, kann es eine Härtebeihilfe geben. Voraussetzung für eine Härtebeihilfe sind ein positiver Erregernachweis (positive PCR in einer Blutprobe oder Organprobe) und ein für Blauzungenkrankheit sprechender Sektionsbefund.


Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Oldenburg und unter http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/.


Links zum Thema "Blauzungenkrankheit"

    Zuständiges Amt

    Veterinäramt
    Landkreis Oldenburg
    Delmenhorster Str. 6
    27793 Wildeshausen

    Ihr Ansprechpartner
    Frau Dr. Heitzhausen
    Telefon: 04431-85 393
    Kontakt über E-Mail